Kündigungsschreiben der Rechtsschutzversicherung

Kündigungsschreiben der RechtsschutzversicherungSie haben ein Kündigungsschreiben der Rechtsschutzversicherung erhalten?

Haben Sie zwei Schadensfälle im selben Jahr gemeldet, wofür Sie einen Leistungsanspruch geltend machen wollten? Dann ist es nicht verwunderlich, denn die Versicherung nimmt an, dass auch zukünftig weitere Rechtsstreitigkeiten kommen und man versucht sich dafür zu schützen, indem man dem Versicherungsnehmer kündigt.

Wie sollte man sich bei einem Kündigungsschreiben der Rechtsschutzversicherung verhalten?

Die erste Empfehlung ist, dass man eine Rechtsschutzversicherung auswählt, wo eine Selbstbeteiligung vereinbart ist. Es ist nicht sinnvoll wegen Kleinigkeiten einen Rechtsanwalt aufzusuchen, nur, weil man eine Versicherung hat. Das führt dazu, dass man sehr schnell ein Kündigungsschreiben der Rechtsschutzversicherung erhalten kann. denn die Höhe der Schäden ist eher zweitrangig zu bewerten.

Schätzen Sie bitte den Streitwert ab. Bei kleinen Beträgen zahlen Sie den Schaden, wenn Sie schuld sind oder versuchen über einen Schlichter ein Verfahren zu vermeiden. Einigen ist immer besser als zu klagen. Die Zeit, die man alleine für die Papiere aufbringen muss, steht in keinem Verhältnis zur Schadenshöhe.

Der zweite Tipp ist, dass man nach dem ersten Schadensfall direkt selbst kündigt und zu einer anderen Gesellschaft wechselt. So haben Sie es selbst in der Hand eine neue Rechtsschutzversicherung zu finden und der aktuelle Schadensfall wird über die gekündigte Rechtsschutzversicherung abgewickelt.

Haben Sie die obigen Punkte nicht beachtet und ein Kündigungsschreiben der Rechtsschutzversicherung erhalten wird es sehr schwierig. Der Grund dafür ist, dass man bei der Beantragung die Anzahl der Vorschäden in einem Zeitraum (in der Regel 5 Jahre) angeben muss. Wird diese Frage nicht wahrheitsgemäß beantwortet, kann die Versicherung den Antrag auch im Nachhinein für nichtig erklären. Es ist verständlich, dass eine Versicherung bei der Annahme das Risiko reduzieren möchte.

Gehen Sie auf den Versicherer direkt zu, der die Kündigung ausgesprochen hat und versuchen Sie

  • den Antrag auf eine höhere Selbstbeteiligung umzustellen und die Kündigung damit aufzuheben
  • die Kündigung umzukehren, d.h. der Versicherer zieht seine Kündigung zurück und akzeptiert Ihre Kündigung. Das erleichtert einen neuen Abschluss

Prüfen Sie beim Neuabschluss die Kündigungsbedingungen des Versicherers. Es gibt auch Anbieter die mehr als zwei Schadensfälle im Jahr akzeptieren.

Oftmals liest man auch, dass man mit einer Anmeldung auf den Ehepartner den Umstand der Angabe der Schadensfälle umgehen kann. Wir empfehlen dieses nicht, da die Bedingungen für alle Mitversicherten erfüllt werden müssen.

Besser ist es die Rechtsschutzversicherungen anzufragen, die einen auch nach zwei Schadensfällen noch aufnehmen. Welche das sind, teilen wir Ihnen gerne mit, damit Sie einem Kündigungsschreiben der Rechtsschutzversicherung gelassener entgegensehen können.

§ 13 Kündigung nach Rechtsschutzfall

So oder ähnlich sind die Bedingungen in § 13 der Rechtsschutzversicherungen  formuliert:

  1. § 13 Kündigung nach RechtsschutzfallLehnt der Versicherer den Rechtsschutz ab, obwohl er zur Leistung verpflichtet ist, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag vorzeitig kündigen.
  2. Bejaht der Versicherer seine Leistungspflicht für mindestens zwei innerhalb von zwölf Monaten eingetretene Rechtsschutzfälle, sind der Versicherungsnehmer und der Versicherer nach Anerkennung der Leistungspflicht für den zweiten oder jeden weiteren Rechtsschutzfall berechtigt, den Vertrag vorzeitig zu kündigen.
  3. Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach Zugang der Ablehnung des Rechtsschutzes gemäß Absatz 1 oder Anerkennung der Leistungspflicht gemäß Absatz 2 in Textform zugegangen sein. Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
  4. Wird der Vertrag gekündigt, hat der Versicherer nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der der abgelaufenen Vertragszeit entspricht