Rechtsschutzversicherung kündigen

Eine Rechtsschutzversicherung kündigen: was man beachten sollte

Rechtsschutzversicherung kündigen

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Eine Rechtsschutzversicherung sollte heute jeder haben, ganz egal ob als Privatperson, als Familie, Unternehmer oder Arzt, um bei Rechtsstreitigkeiten die Kosten nicht selbst tragen zu müssen. Doch es gibt gute Gründe, um eine Rechtsschutzversicherung kündigen zu müssen. So wird z. B. festgestellt, dass bei einer anderen Versicherungsgesellschaft die Beiträge bei gleicher Leistung erheblich günstiger sind. Auch könnte eine Beitragsanpassung dazu beitragen, die Versicherung mit der Gesellschaft nicht fortzuführen oder nach dem Beenden eines Versicherungsfalles. Es gibt also etliche Gründe, die es sinnvoll und nötig machen, eine Rechtsschutzversicherung zu kündigen.

Ein Kündigungsformular für eine Rechtsschutzversicherung finden Sie unter diesem Link.

Rechtsschutzversicherung kündigen gemäß Vertragsbedingungen

Die normale Laufzeit einer Rechtsschutzversicherung dauert 12 Monate. D. h., um eine Rechtsschutzversicherung kündigen zu können, muss dies drei Monate vorher schriftlich eingereicht werden. Aber auch die Versicherungsgesellschaft kann den Vertrag kündigen, wenn der Versicherungsnehmer in Zahlungsverzug kommt. Nach Einräumen einer Zahlungsfrist, wenn dann der Beitrag noch immer aussteht, kann der Versicherer die Rechtsschutzversicherung kündigen.
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Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung

Nimmt der Versicherte die Versicherungsleistungen innerhalb des Versicherungsjahres zweimal in Anspruch, kann sowohl die Gesellschaft als auch der Versicherungsnehmer die Rechtsschutzversicherung kündigen. Dabei ist zu beachten, dass die Kündigung der Rechtsschutzversicherung innerhalb eines Monats nach Erbringen der Leistung erfolgt. Im Falle einer Änderung bezüglich der Gefahrenlage ist der Versicherer berechtigt die Prämie entsprechend anzupassen. Sollte sich dabei die Versicherungsleistung nicht ändern, aber der Beitrag sich um einen gewissen Prozentsatz erhöhen, kann der Versicherungsnehmer die Rechtsschutzversicherung kündigen. Diese außerordentliche Rechtsschutzversicherung Kündigung sollte schriftlich erfolgen und innerhalb von vier Wochen dem Versicherer vorliegen.

Langfristige Verträge

Vor dem neuen Versicherungsgesetz konnte ein Vertrag, der für fünf Jahre galt, nicht vorzeitig gekündigt werden. Jetzt kann der Versicherungsnehmer diese Rechtsschutzversicherung kündigen, wenn er eine Kündigungsfrist von drei Monaten im dritten Versicherungsjahr einhält. Somit ist ein Versicherter nicht mehr für solange an den Vertrag gebunden, wenn festgestellt wird, dass eine andere Rechtsschutzversicherung, günstigere Preise bei besserer Leistung hat.

In jedem Falle sollten die Verträge und ihre Bedingungen immer gut durchgelesen werden, um einmal zu wissen, ob die Rechtsschutzversicherung auch der Lebenssituation entspricht. Andererseits sind Fristen einzuhalten, wie z. B. eine 3-monatige Wartezeit nach Vertragsabschluss oder eben auch, wenn die Versicherung gekündigt werden soll. Wird die angegebene Kündigungsfrist versäumt, kann die nächste Kündigung, bei einer Laufzeit von 12 Monaten, erst wieder im darauffolgenden Jahr erfolgen.