Rechtsschutzversicherung Strafrecht
Wer mit dem Gesetz in Konflikt gerät, dem kann eine Rechtsschutzversicherung Strafrecht eine große Hilfe sein
In der Regel ist eine Rechtsschutzversicherung Strafrecht z. B. im Verkehrs-, Miet-, Vermieter- oder Firmenrechtsschutz eingeschlossen. Die Rechtsschutzversicherung Strafrecht kann jedoch auch ein Bestandteil einer Privat- und Arbeitsrechtsschutzversicherung sein. In jedem Fall bietet ein Strafrechtsschutz eine angemessene Abdeckung von kostenintensiven Streitfällen. Da üblicherweise eine Kostenübernahme für Anwälte, Zeugen, Gutachter, Sachverständige und Gerichtsgebühren erfolgt. Wird einer Person vom Ankläger unterstellt, dass vorsätzlich gehandelt wurde, sollte der Versicherungsnehmer über eine Spezial-Strafrechtsschutzversicherung verfügen. Denn der Strafrechtsschutz gilt nur für die Wahrnehmung und Verteidigung von eigenen Rechtsinteressen, die z. B. eine verkehrsrechtliche Angelegenheit regelt.
Was ist oft nicht in der Rechtsschutzversicherung Strafrecht enthalten
Nicht alles wird von der Rechtsschutzversicherung Strafrecht übernommen, wie u. a. eine vorsorgliche Anwaltsberatung oder die Erstattung von Bußgeldern oder einer Geldstrafe. Denn die Strafrechtsschutz Versicherung wird erst dann wirksam, wenn es sich um einen Gesetzesverstoß bzw. eine Anschuldigung handelt. Beispielsweise wird eine Firma angezeigt, kontaminierten Boden auf ihrem Gelände zu haben. Jedoch wurde durch die Untersuchung eines Sachverständigen festgestellt, dass in den Bodenproben keine Verunreinigung nachzuweisen ist. In diesem Fall werden die Kosten vom Versicherer übernommen.
Eine Rechtsschutzversicherung in jeder Form ein Gewinn
Sich selbst und die Familienangehörigen abzusichern, ist immer von Vorteil. Denn in eine unangenehme Lage zu geraten, die gegebenenfalls nur durch ein Gericht und mithilfe eines Anwalts zu klären ist, kann einer Familie durch immense Kosten die Existenzgrundlage nehmen. Daher ist auch eine Rechtsschutzversicherung Strafrecht ein wirksames Mittel für einen Versicherungsnehmer, seine Rechte juristisch einzuklagen. Dabei ist natürlich zu beachten, wenn einem Versicherten ein vorsätzliches oder fahrlässiges Vergehen vorgeworfen wird, der Rechtsschutz nur greift, wenn kein vorsätzliches Handeln bewiesen werden kann.
Wer kann eine Rechtsschutzversicherung abschließen
Grundsätzlich kann jeder Volljährige einen Strafrechtsschutz abschließen. Denn es ist keine Seltenheit, dass jemand unrechtmäßig einer Straftat beschuldigt wird. Die Verteidigung erfordert dann einen großen Kostenaufwand, der durch den Strafrechtsschutz als Bestandteil einer Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung gedeckt wird. Unternehmen würden in einem solchen Fall eine Police abschließen, die, neben dem Versicherungsnehmer, ebenso die gesamte Belegschaft mit umfasst.
Für Eventualitäten vorzusorgen ist immer die bessere Alternative, als Prozesskosten aufbringen zu müssen, die für jeden ein großes finanzielles Risiko bedeuten. Zumal, wenn sich eine Gerichtsverhandlung in die Länge zieht, oder womöglich noch durch mehrere Instanzen geht. In jedem Fall lohnt es sich, einen Straf-Rechtsschutz Vergleich durchzuführen, um auf diese Weise den günstigsten Strafrechtsschutz zu finden, der genau den Leistungsumfang beinhaltet, den man wünscht.