Rechtsschutzversicherungen

Worauf sollte man beim Abschluss von Rechtsschutzversicherungen achten?

RechtsschutzversicherungenStreitigkeiten können jederzeit entstehen, obwohl es normal ist, diesen möglichst aus dem Weg zu gehen. Manchmal ist es nur eine Kleinigkeit, die dennoch vor einem Gericht geklärt werden muss. Gründe vor den Kadi zu ziehen gibt es genug, deshalb bieten Versicherungsgesellschaften Rechtsschutzversicherungen an, die jeweils auf entsprechende Bereiche zugeschnitten sind. Dabei wird z. B. unterschieden, ob der Versicherungsnehmer einer selbstständigen oder nicht selbstständigen Arbeit nachgeht. Die Rechtsschutzversicherung ist üblicherweise ein privatrechtlicher Vertrag. Wobei sich der Versicherer durch die Beitragszahlung vom Versicherungsnehmer verpflichtet, die vertraglich festgelegten Leistungen in einem juristischen Streitfall zu erbringen. Maßgebend für eine Rechtsschutz Versicherung ist das Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Die Leistungen von Rechtsschutzversicherungen

Üblicherweise werden von Rechtsschutzversicherungen Kosten für Anwälte, Gerichtsgebühren, Aufwendungen für ein eventuelles Gutachter oder für Sachverständige übernommen. Gegebenenfalls, wenn der Versicherungsnehmer einen Prozess verliert, ebenso die Auslagen und Aufwendungen der Gegenseite. Je nachdem können besondere Leistungen als Option hinzugenommen werden. Z. B. ein Ehe-Rechtsschutz in Kombination mit einem Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz. Allerdings ist die ARAG Versicherung eine der wenigen Gesellschaften, die diesen Rechtsschutz anbietet.
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Worauf sollte geachtet werden?

Die Rechtsschutzversicherungen sind bei den verschiedenen Gesellschaften unterschiedlich in der Leistungsstärke und in den Preisen. Daher ist ein Rechtsschutz Vergleich vor dem Abschluss immer unabdinglich. Zumal auch Selbstbeteiligungen oder die Deckungssummen variieren. Im Normalfall liegt der Selbstbehalt zwischen 150 und 250 Euro. Außerdem sollte mit einer Wartezeit von 3 Monaten gerechnet werden, wie z. B. im Berufsrechtsschutz. D. h., dieser Rechtsschutz sollte schon bei Beginn einer Tätigkeit abgeschlossen werden. Wird ein Vertrag erst dann geschlossen, wenn ein Arbeitnehmer schon einen Anwalt beauftragt hat, um sich gegen eine Kündigung zu wehren, werden die Kosten nicht übernommen.
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 Wo gilt der Versicherungsschutz?

Rechtsschutzversicherungen gelten üblicherweise in allen europäischen Staaten sowie in Staaten, die ans Mittelmeer angrenzen, wie u. a. Marokko oder Algerien. Außerdem auf den Inseln, die entweder zu Spanien oder zu Portugal gehören, wie die Kanaren, die Azoren oder Madeira. Wer einen längeren, außereuropäischen Auslandsaufenthalt plant, kann sich dennoch schützen, da die meisten Versicherungsgesellschaften einen speziellen, weltweiten Rechtsschutz für 6 bis 12 Wochen anbieten. Allerdings ist der Schutz eingeschränkt, sodass sowohl nur eigene Anwaltskosten in Höhe der 3-fachen Gebühren eines deutschen Anwalts übernommen werden als auch die Deckungssumme auf 30.000 Euro beschränkt ist.

Möchte man eine Rechtsschutzversicherung abschließen, dann ist es heute sicherlich der sicherste, schnellste und einfachste Weg, einen Rechtsschutzversicherungen Vergleich online durchzuführen. In wenigen Sekunden erhält man eine detaillierte Übersicht über die einzelnen Versicherer, die eingeschlossenen Leistungen und die Kosten. Wichtig ist es in jedem Fall nicht unbedingt der günstigsten Rechtsschutzversicherungen den Vorzug zu geben, sondern der Rechtsschutzversicherung, deren Leistungen optimal auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist.