Rechtsschutzversicherung Erbrecht

Rechtsschutzversicherung Erbrecht: richtig abgesichert bei Erbschaftsstreitigkeiten

Rechtsschutzversicherung ErbrechtStreitigkeiten in Geldangelegenheiten gibt es leider viel zu oft, besonders dann, wenn es um ein vererbtes Vermögen geht. Hinterlässt eine Person z. B. Immobilien, Bargeld oder andere Wertsachen, die testamentarisch festgehalten wurden, kann es vorkommen, dass der eine oder andere sich benachteiligt fühlt. Seine Rechte dann durchzusetzen, ist meist nur vor Gericht möglich. Dabei errechnen sich Anwalts- und Gerichtskosten durch den Wert der Hinterlassenschaft. D. h., je größer das Vermögen ist, je höher stellen sich die Gebühren für die Erbschaftsstreitigkeiten dar. Umso besser für denjenigen, wenn eine Rechtsschutzversicherung eine erste Beratung durch einen Anwalt unterstützt. Denn eine direkte Rechtsschutzversicherung Erbrecht, die alle anfallenden Kosten übernimmt, wird durch die Versicherer nicht angeboten. Vielmehr wird im Rahmen vieler Versicherungsformen ein sogenannter Beratungsrechtsschutz für das Erbrecht angeboten. Dieser ist oftmals in Versicherungen wie u.a. Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbstständige oder auch im Privat-Rechtsschutz für Selbstständige enthalten.
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Welche Leistungen werden in der Rechtsschutzversicherung Erbrecht umfasst

In der Regel kann durch einen Rechtsschutz in Erbschaftsangelegenheiten eine Inanspruchnahme im Rahmen von einem Beratungs-Rechtsschutz im Erbrecht erfolgen, wie eben bereits angesprochen wurde. In dieser Rechtsschutzversicherung Erbrecht werden dann Aufwendungen für anwaltliche Auskünfte bis zu einem Höchstbetrag übernommen, der bei den verschiedenen Rechtsschutzversicherungen unterschiedlich ausfällt. Der Vorteil dabei, für diese Leistung gibt es in der Regel keine Wartezeit, die also sofort ab Vertragsbeginn greift. Allerdings darf bei den meisten Versicherern nur ein Anwalt eingeschaltet werden, der in Deutschland zugelassen ist.

Ob ein Beratungsgespräch mit einem Notar oder Anwalt stattfindet, spielt keine Rolle. Ist ein Versicherungsfall gemäß den Bedingungen der Rechtsschutzversicherung Erbrecht eingetreten, kann eine Rechtshilfe in Anspruch genommen werden. Denn der Schutz gilt laut Vertrag von dem Moment an, an dem die Rechtslage des Versicherungsnehmers bzw. der mitversicherten Personen sich geändert hat.

Tipp: Rechtsschutz für Erbrecht ist im Tarif ARAG Premium als Standard enthalten!
Der Tarif ARAG Premium bietet im Standard einen Rechtsschutz für Erbrecht. Dieser trägt bei erbrechtlichen Streitigkeiten die Anwalts- und Gerichtskosten bis zu einer Höhe von 10.000 €. Kündigen Sie ggf. Ihre bestehende Rechtsschutzversicherung und wechseln Sie zur ARAG in den Tarif Premium.
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Mediationsverfahren als Alternative

Eine weitere Möglichkeit einer Leistung im Rahmen des Erbrechts Rechtsschutzes in Anspruch zu nehmen, kann ein Mediationsverfahren sein, das im Normalfall von allen, die am Streitfall beteiligt sind, getragen wird. D. h., die entstehenden Kosten werden gleichmäßig geteilt, wobei die jeweilige Rechtsschutzversicherung eines Beteiligten dessen Anteil erstattet. Ein Mediationsverfahren ist eine gute Lösung, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. In einem solchen Fall sollte der Schlichter die Auseinandersetzungen bereinigen, ohne dass ein Prozess vor einem Gericht nötig wird und Gerichtsgebühren entstehen. Eine Mediation in einem Erbschaftsstreit ist meist im Beratungs-Rechtsschutz eingeschlossen. Außerdem kann der Mediator frei gewählt werden, da die Versicherer in dieser Hinsicht daran keine Bedingungen knüpfen.

Möchte man eine Rechtsschutzversicherung Erbrecht abschließen, sollte ein Rechtsschutzversicherung Vergleich durchgeführt werden. Wichtig ist es bei den empfohlenen Versicherern einen genauen Blick auf die in der Versicherung eingeschlossenen Leistungen zu werfen. Hier sollte unbedingt ein Beratungs-Rechtsschutz eingeschlossen sein.